Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Schwerte

Einrichtung einer Fahrradstraße in Schwerte

Seit Ende 2024 hat die Stadt Schwerte ihre erste Fahrradstraße. Dazu ein kurzer Abriss der Entstehungsgeschichte sowie eine Zwischenbilanzierung.

Ostberger Straße | © HM

Im Laufe des Jahres 2024 hatten die beiden Schwerter Gymnasien FBG und RTG (unter Mitwirkung des ADFC Schwerte) über einen Bürgerantrag die Einrichtung einer Fahrradstraße vorgeschlagen. Diese für Schwerte erste Fahrradstraße sollte sich über mehr als einen Kilometer erstrecken und den Straßenverlauf an beiden Schulen vorbei zwischen der Ostberger Str./Abzw. Lobachstr. und Westwall/Abzw, Hagener Str. umfassen.

Im Herbst 2024 hat der Rat der Stadt Schwerte dem Antrag zugestimmt, allerdings lediglich in einem abgespeckten Geltungsbereich: Die Umwidmung in eine Fahrradstraße ist für die Ostberger Str. vom Abzweig der Graf-Adolf-Str. bis zur Einmündung in die Wittekindstr. beschlossen und in den letzten Dezembertagen 2024 realisiert worden. Seither hat auf diesen 650 m der Radverkehr Vorrang gegenüber anderen Verkehrsarten. Im Vergleich zur vorherigen Situation haben sich folgende Dinge geändert - teils durch die Fahrradstraße selbst, teils durch zusätzliche Beschilderung:

  • Die Straßennutzung ist erlaubt für Fahrräder und Pedelecs. Über entsprechende Zusatzschilder dürfen im vorliegenden Fall außerdem Pkw und Motorräder fahren. (Für Verwirrung hatte zunächst gesorgt, dass die Stadtverwaltung in den ersten Wochen neben Radverkehr lediglich Anliegerverkehr zugelassen hatte.)
  • An den einmündenden Straßen wird der Fahrradstraße über entsprechende Beschilderung Vorfahrt eingeräumt; die Einmündungsbereiche sind farblich gekennzeichnet.
  • Auf Fahrradstraßen dürfen Radfahrer grundsätzlich auch nebeneiander fahren. Wenn auch Kraftverkehr erlaubt ist, muss dieser in jedem Fall eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einhalten. Kann ein Kraftfahrer Radfahrer oder Radfahrgruppen nicht ohne deren Behinderung passieren, muss er dahinter bleiben und darf keinesfalls drängeln.
  • Kritische Stellen in der Straßenführung stellen die an verschiedenen Stellen noch eingebauten künstlichen Fahrbahnverengungen dar. Bislang sollte dadurch der allgemeine Verkehrsfluss beruhigt und mit seitlichen Durchfahrbuchten für Fahrräder der Radverkehr bewusst an den rechten Fahrbahnrad geleitet werden. In der neuen Verkehrskomzeption stellen sich aber oft gefährliche Missvertändnisse ein, wenn Kraftfahrer nicht akzeptieren, dass der Radverkehr jetzt die gesamte Fahrbahnbreite nutzen darf. Da überdies die Bordsteine der Durchfahrbuchten eine zusätzliche Gefahrenquelle sind, hat der ADFC bei der Stadt einen Rückbau der Engstellen beantragt. Eine endgültige Entscheidung darüber steht derzeit noch aus.

https://schwerte.adfc.de/neuigkeit/einrichtung-einer-fahrradstrasse-in-schwerte

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