Die Landesvorsitzenden des ADFC NRW, Axel Fell und Rebecca Heinz, stellen die Ergebnisse des Fahradklima-Test 2022 für NRW vor. © ADFC NRW

NRW-Ergebnisse Fahrradklima-Test 2022

Pressemitteilung

Düsseldorf, 24.April 2023

Nr.14/2023

ADFC-Fahrradklima-Test 2022
Viel Licht – aber auch viel Schatten: Noch ein langer Weg für Nordrhein-Westfalen zum Fahrradland Nummer 1

Der ADFC-Fahrradklima-Test feiert mit Rekordzahlen sein zehnjähriges Jubiläum. Rund 245.000 Menschen – so viele wie noch nie zuvor – stimmten bei der Umfrage zur Zufriedenheit von Radfahrerinnen und Radfahrern ab. Dabei bewerteten allein in NRW 62.000 Menschen (davon rund 17 Prozent ADFC-Mitglieder) das Fahrradklima in ihrer Stadt und vergaben dafür Schulnoten. Bundesverkehrsminister Volker Wissing hat die 25 fahrradfreundlichsten Städte Deutschlands ausgezeichnet, darunter zehn Städte aus NRW. Doppelte so viele wie beim letzten Mal vor zwei Jahren.

Münster (Note 3,0) holt sich den ersten Platz bei den Städten über 200.000 Einwohner:innen zurück. Der Sonderpreis fürs Radfahren im ländlichen Raum geht an Wettringen (Note 2,0) im Kreis Steinfurt. Bocholt (3,09) und Meckenheim (2,58) landeten auf Platz 2.
Coesfeld (3,05) ist zum ersten Mal beim FKT auf dem Siegertreppchen und erreichte wie Reken (2,37) in ihrer nach Einwohnerzahl unterteilten Kategorie den dritten Platz. Als „Aufsteiger“ werden Bonn (3,8), Köln (4,24), Bad Honnef (3,6) und Neuenkirchen (2,89) prämiert.

Die Landesvorsitzenden des ADFC NRW, Rebecca Heinz und Axel Fell, die den Verband als Doppelspitze leiten, freuen sich über die guten Ergebnisse, sehen aber überwiegend noch viel Luft nach oben.
Rebecca Heinz sagt: „Wir sehen, dass Städte, die mit Mut auch gegen Widerstände den Radverkehr gefördert haben, dafür belohnt wurden. Und wir sehen auch, wie wichtig es ist, dass sich die Stadtspitze persönlich stark macht für nachhaltige Mobilität. Denn die Förderung des Radverkehrs sollte Chef:innensache sein.“

Die fünf am besten und am schlechtesten bewerteten Großstädte in Deutschland

Bei den fünf am besten bewerteten Großstädten in Deutschland ist nur Münster mit der Note 3,0 vertreten. Von den fünf am schlechtesten bewerteten Großstädten sind vier in NRW. Duisburg und Krefeld mit 4,5 und Hagen und Remscheid mit 4,6. In der Kategorie der Städte 50.000 – 100.000 Einwohner landete Lüdenscheid erneut auf dem letzten Platz mit einem Mangelhaft (5,2). In allen sechs Ortsgrößenklassen landeten NRW-Städte im bundessweiten Vergleich auf dem letzten Platz oder zumindest ganz unten: Essen (Platz 14 von 14), Krefeld (26/26), Remscheid (40/40), Lüdenscheid (113/113) Schwelm (442/447) und Altena mit Platz 472 von 474.

NRW nur Note „ausreichend“  

Der Landesvorsitzende Axel Fell sagt: „NRW nennt sich das Fahrradland Nummer 1, wurde aber mit der Schulnote 3,9 benotet. Im Vergleich zur letzten Bewertung vor zwei Jahren treten wir noch immer auf der Stelle. Das ist sehr unbefriedigend, denn die Menschen wollen Fahrrad fahren. NRW muss endlich das Potential des Fahrrads ausschöpfen. Die zügige Umsetzung des Aktionsplans zum ersten Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz und der im Gesetz für dieses Jahr angekündigte Bedarfsplan für Radschnellverbindungen in der Baulast des Landes könnten die Förderung des Radverkehrs in den Kommunen entfesseln.“

Fahrrad weiter sehr beliebt 
Ob in Großstädten oder auf dem Land: Immer mehr Menschen setzen im Alltag aufs Fahrrad, das zeigen Umfragen wie der ADFC-Fahrradklima-Test oder der Fahrrad-Monitor Deutschland. Mehr Radfahrende brauchen mehr Platz. Vor allem in den Großstädten sind immer mehr Lastenräder unterwegs. Ihr Anteil am Radverkehr in den Metropolen lag 2022 bei 6,7 Prozent. Breite und regelgerechte Radwege werden deshalb immer wichtiger – das sorgt für mehr Sicherheit und mehr Komfort beim Fahren. Die Radwege in ihrer Kommune finden vier von fünf Befragten oft zu schmal (Note 4,7). Auch die Führung von Radwegen an Baustellen (4,7) und die Kontrollen von Falschparkern auf Radwegen (4,7) bekommen schlechte Gesamtnoten. Negative Bewertungen gab es wie in den letzten Jahren auch für das Sicherheitsgefühl im Straßenverkehr (Note 4,3).

Die höchsten Zufriedenheitswerte gab es beim ADFC-Fahrradklima-Test 2022 für die schnelle Erreichbarkeit von Stadtzentren (Note 2,7), die Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrende in Gegenrichtung (2,7) sowie die Möglichkeiten zum zügigen Radfah­ren (3,1).

Bürger:innen wollen mehr und bessere Fahrradinfrastruktur

Die Landesvorsitzende Rebecca Heinz sagt: „Dass die Menschen mehr und bessere Radinfrastruktur wollen, zeigt sich auch beim Blick in die Bewertung der Städte mit Radentscheid. Hier wird registriert, dass in Bonn und Aachen inzwischen mehr für die Fahrradförderung getan wird. In anderen Städten wie Bochum oder Kaarst spüren die Teilnehmer keine Verbesserungen. In Marl zum Beispiel bemängeln die Teilnehmer das schleppende Tempo der Umsetzung und den weiterhin schlechten Zustand vieler Radwege. Die Radentscheid-Stadt Essen landete diesmal sogar auf dem letzten Platz aller großen Städte über 500.000 Einwohner in Deutschland.“

Aufholer:

In der Kategorie Aufholer wurden Städte ausgezeichnet, bei denen sich im Vergleich zum letzten ADFC-Fahrradklima-Test am meisten getan hat. Die stärksten Aufholer in ihrer jeweiligen Ortsgrößenklasse sind: Köln (von 4,4 auf 4,2), Bonn (von 4,2 auf 3,8), Bad Honnef (von 4,5 auf 3,6) und Neuenkirchen im Kreis Steinfurt (von 3,4 auf 2,9).

Der ADFC-NRW-Vorsitzende Axel Fell sagt: „Diese Städte zeigen, wie es anders geht und dass sich Fahrradförderung lohnt. Denn schon einfache Maßnahmen wie eine gute und zügige Erreichbarkeit des Stadtzentrums, die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung, die Kontrolle von Falschparkern und Winterdienst bringen sofort spürbare Verbesserungen.“ 

Weitere Maßnahmen, die von den Teilnehmenden als Zeichen guter Fahrradförderung bewertet wurden, sind eine leicht verständliche alternative Wegführung für Radfahrende an Baustellen, Fahrradverleih und öffentliche Räder.

Fazit:
Der ADFC NRW sieht in vielen Orten in NRW noch Nachholbedarf. Die gute Nachricht: Jede Kommune, jede Stadt und Gemeinde kann fahrradfreundlich werden – und das ganz schnell. Für alle, die ihre Stadt fahrradfreundlich machen wollen, hat der ADFC eine hilfreiche Toolbox zusammengestellt. Hier finden sich Werkzeuge, Konzepte und Denkanstöße für mehr Fahrradfreundlichkeit vor Ort:
www.adfc.de/toolbox

Die Ergebnisse der ausgezeichneten NRW-Städte im Überblick:

  • unter 20.000 Einwohner: Wettringen (Note 2,00) erreichte Platz 1, Reken 2,37 (Platz 3.
  • 20.000 – 50.000 EW: Meckenheim (Note 2,58) erreichte Platz 2. 
  • 50.000 – 100.000 EW: Bocholt (Note 3,09) Platz 2
  • 100.000 – 200.000 EW: -  
  • 200.000 – 500.000 EW: Münster (Note 3,04) Platz 1
  • mehr als 500.000 EW: -

    Aufholer:
  • Köln verbesserte sich von Note 4,4 auf 4,24 und kletterte vom letzten Platz 14 auf 12.
  • Bonn verbesserte sich von Note 4,2 auf 3,8 und wechselte von Platz 14 auf 6.
  • Bad Honnef verbesserte sich von 4,5 auf 3,6.
  • Neuenkirchen kam von Note 3,4 nun auf 2,89 und machte einen beachtlichen Satz von Platz 64 auf Platz 8.

Weitere Informationen zum Fahrradklima-Test und die Einzelergebnisse der Städte in Ihrem Verbreitungsgebiet finden Sie unter ADFC-Fahrradklima-Test - Ergebnisse

Wenn Sie Ansprechpartner für in Ihrer Region wünschen, kontaktieren Sie die NRW-Pressestelle.

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 56.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In 37 Kreisverbänden und rund 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrades ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

Kontakt
Ludger Vortmann
Pressesprecher
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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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