ADFC-Spitzen beim Pressetermin

von links: Werner Wülfing (ADFC Kreis Unna), Werner Blanke (ADFC Dortmund), Andreas Abels (ADFC Kreis Unna), Helmut Papenberg (ADFC Unna), Walter Hupfeld (ADFC Hamm) | © ADFC Kreis Unna

Radschnellweg RS1 im östlichen Ruhrgebiet endlich beschleunigen

ADFC Kreisverbände Hamm, Dortmund und Kreis Unna fordern schnelleren Ausbau des Radschnellwegs Ruhr

Radschnellweg RS1 im östlichen Ruhrgebiet endlich beschleunigen
- und nicht zur Schnecke machen lassen

Der Radschnellweg Ruhr RS1 muss schnellstmöglich fertig geplant und vor allem gebaut werden. Das fordern die Kreisverbände Dortmund, Kreis Unna und Hamm des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs in einem Appell an die Landtagskandidat*innen.

2014 wurde schon die Machbarkeitsstudie vorgestellt. Als international beachtetes Modellprojekt gestartet, ruht der Radschnellweg inzwischen auf der Standspur. Von den 110 Kilometern, über die Radler*innen von Duisburg quer durch das Ruhrgebiet bis nach Hamm pendeln sollen, sind erst Teilstückchen fertig. Ausgerechnet im östlichen Ruhrgebiet ist gerade mal ein Kilometer als Fahrradstraße im Dortmunder Kreuzviertel realisiert. Im Kreis Unna und Hamm steht acht Jahre nach Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie noch nicht einmal eine Trasse fest.

"Die neue Landesregierung muss die Chance dynamisch erwecken!", sagen die ADFC-Spitzen: „Zur Eröffnung der Internationalen Gartenbauausstellung 2027 in der Metropole Ruhr muss der RS1 zwischen Dortmund, Kreis Unna und Hamm weitgehend fertig sein.“ Die Leitfrage dieses Großprojektes lautet: „Wie wollen wir morgen leben?“ Ein komfortabler Radschnellweg verbindet die Gartenorte und ist Zubringerspur für Auswärtige, sagen die Fahrradaktivist*innen. Vor allem aber im Alltagsverkehr könne der RS1 die Straßen täglich um fast 100.000 Autofahrten entlasten, wenn man den gewünschten Radfahranteil von 25 Prozent zugrunde lege. Denn: Rund 390.000 Menschen zählt das Statistischen Landesamt allein in Dortmund, Unna, Kamen, Bergkamen und Hamm entlang der RS1-Trasse als tägliche Ein- und Auspendler. Menschen, die innerhalb der Kommunen täglich unterwegs sind, sind dabei nicht berücksichtigt.

Warum der Radschnellweg im Schneckentempo kriecht? Zunächst fehlte dem Landesbetrieb Straßen NRW, der im Kreis Unna den RS1 plant, das nötige Personal, dann die nötige Priorität. Zusätzlich ergaben sich 2019 in bei der späten umweltfachlichen Voruntersuchung noch mögliche Konfliktpunkte, die dann wieder zu ganz anderen Trassenuntersuchungen führten. Nach letztem Stand wären die endgültigen Planungen und Genehmigungen frühestens in vier Jahren abgeschlossen. Damit wäre ein Baubeginn nicht vor 2026 möglich. Eine Fertigstellung in diesem Jahrzehnt wird immer fraglicher.

Es geht schneller, sagen die Fachleute des ADFC: „Die Behörden einschließlich Bezirks- und Landesregierung müssen alle Mittel der Planung und Genehmigung ausschöpfen, um den RS 1 ab Dortmund, im Kreis Unna bis nach Hamm zu beschleunigen. Wenn geeignete Teilabschnitte mit eigenständiger Netzfunktion von max. 6 km Länge gebildet werden, lässt das Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz für NRW eine schnellere Einzelfallprüfung statt einer aufwendigen UVP zu. Entscheidet sich der Landesbetrieb dann zum Verzicht auf eine langwierige Planfeststellung, kann das Baurecht durch den sogenannten „Fall unwesentlicher Bedeutung“ viel schneller erlangt werden.“ Eingriffe in private Grundstücke, in die vorhandenen Wald- und Grünflächen sowie Biotope könnten auch vermieden werden, wenn der Radweg an einigen Stellen vom Fußweg getrennt verliefe. Wichtig sei: Statt den jetzt alternativ diskutierten Umwegtrassen über Werne und abseits der ehemaligen Bahntrassen und Kanalwege müsse wieder „die schnellste und direkteste Verbindung wie in der Machbarkeitsstudie gewählt werden“, sagt der ADFC. Denn gerade entlang dieser Strecke liegen heute schon große Wohn- und Gewerbegebiete. Denen sollte die Alternative zum Autostau auch direkt angeboten werden, fordern die ADFC-Spitzen. „Wenn die Landesregierung für den Bau von Autobahnbrücken kurzfristig alle Hindernisse räumen will, dann muss das für den Bau der Radschnellwege erst recht möglich sein.“

Die Chancen für Umweltentlastung und innovative Projekte entlang dieser Trasse werden die Rad-Lobbyisten in Aktionen vor und nach den Landtagswahlen am 15. Mai erfahrbar machen!

Downloads

Radfahrende demonstrieren vor dem Bahnhof Königsborn

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ADFC-Spitzen im Pressegespräch

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Aktionsposter

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https://schwerte.adfc.de/pressemitteilung/radschnellweg-rs1-im-oestlichen-ruhrgebiet-endlich-beschleunigen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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