Radstation Recklinghausen © ADFC NRW / Ludger Vortmann

ADFC NRW fordert mehr hochwertige Fahrradparkplätze an Bahnhöfen

Nr. 6/2022, Düssedorf, 16.03.2022

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club in Nordrhein-Westfalen fordert mehr hochwertige Fahrrad-Parkplätze an Bahnhöfen und allgemein im öffentlichen Raum. ADFC-NRW-Landesvorstandsmitglied Andreas K. Bittner sagte anlässlich der Eröffnung der Radstation in Recklinghausen: „Hier finden Fahrrad-Pendler:innen einen sicheren und trockenen Fahrradabstellplatz mit direktem Zugang zum Bahnsteig. Und das für einen Preis, der weit unter dem eines Autoparkplatzes liegt.“

Die neu fertiggestellte Anlage ist die 76. ADFC-Radstation in Deutschland; allein 67 gibt es in Nordrhein-Westfalen. Die neue Station am Recklinghäuser Hauptbahnhof verfügt über 300 Fahrrad-Stellplätze zur Verfügung. Die Betreiberin rebeq GmbH bietet neben der Überwachung weitere Leistungen wie Fahrradwäsche, Reparaturen oder Wartung von Fahrrädern und E-Bikes an. Dabei nutzt die Tochter der Arbeiterwohlfahrt jahrelange Erfahrungen aus bereits bestehenden Radstationen in den Nachbarstädten Castrop-Rauxel, Dorsten, Gladbeck und Marl.
 

Klaus Uhländer, Geschäftsführer der rebeq GmbH, sagt: „Dabei werden die Serviceangebote rund um das Zweirad vom Servicepersonal der Radstation im Mehrschichtsystem umgesetzt: 17 Personen, die über Jahre vergeblich versucht hatten, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, finden in der Radstation Recklinghausen eine gesellschaftlich wertvolle Aufgabe. Die notwendige Fachkompetenz bringt der anleitende Zweiradmechaniker und Leiter der Radstation, Herr Peters ein. Hier gelingt die Umsetzung eines verkehrspolitisch zukunftsweisenden Angebotes durch arbeitsmarktpolitische Instrumente.“

Recklinghausens Bürgermeister Christoph Tesche freut sich, dass die Radstation bisherige Angebote wie abschließbare Boxen und eine überdachte Abstellanlage ergänzt:„Mit der Station erweitern wir die Infrastruktur für den Radverkehr und den ÖPNV um einen wichtigen Baustein. Das Projekt trägt hoffentlich dazu bei, noch mehr Menschen vom Umstieg vom Auto auf das Rad und die Bahn zu überzeugen. Und ich finde, dass das Gebäude auch städtebaulich ein echter Hingucker ist.“

Das Gebäude mit der markanten Stahlgitteroptik kostete rund 1,7 Millionen Euro, 300.000 Euro kamen als Zuschuss vom Land NRW. 

Radstationen - Wer hat´s erfunden? Die Niederländer!

Die Idee stammt aus den Niederlanden. Hier gibt es an rund 100 Bahnhöfen bewachte Fahrradstationen. Dort steht das Fahrrad sicher und witterungsgeschützt – und oft sogar gratis. Darüber hinaus gibt es Dienstleistungen wie Mieträder, Reparaturen und oftmals auch das Sortiment eines kleinen Fahrradladens. Inspiriert vom niederländischen Vorbild, gelang es dem ADFC NRW 1995 die damaligen Regierungskoalitionspartner davon zu überzeugen, ein Programm zur Errichtung von 100 Fahrradstationen aufzulegen. Die Idee war naheliegend, denn NRW entspricht nach Fläche und Bevölkerungszahl den Niederlanden. Im Auftrag des Landes betrieb der ADFC NRW zunächst die Entwicklungsagentur für Fahrradstationen. So wurden Betreiber mit Planungsentwürfen, Betriebskonzepten, Potenzialabschätzungen und vielen anderen Fachdienstleistungen unterstützt. Das Förderprogramm übernimmt den größeren Teil der Herstellungskosten neuer Fahrradstationen.

Zehntausende Fahrradparkplätze fehlen in NRW

ADFC-Landesvorstandsmitglied Andreas K. Bittner sagt: „Die Niederlande machen vor, wie modernes Fahrradparken an Bahnhöfen funktioniert. Dort gehören Fahrradparkhäuser oder zumindest überdachte Fahrrad-Parkplätze in ausreichender Zahl zum Standard. So kommen in Utrecht im größten Fahrradparkhaus der Welt 12.500 Fahrräder sicher und komfortabel unter. Im Gegensatz dazu fehlen in nordrhein-westfälischen Städten oft Tausende Fahrradparkplätze in Bahnhofsnähe und auch anderswo im öffentlichen Raum.“


Beispiel Münster: Seit 1999 gibt es dort mit mehr als 3.300 Plätzen die noch immer größte Radstation in Deutschland. Dort am Bahnhof der Fahrradstadt gibt es einen Bedarf von rund 10.000 Abstellplätzen für Fahrräder. Im Laufe des Jahres soll eine zweite Radstation mit weiteren 2.000 Stellplätzen hinzukommen. Ein ehemaliges Parkhaus wird mit Fördermitteln des Landes zu einem modernen, vertikal begrünten Mobiity-Hub umgerüstet – für Fahrräder und Pedelecs. Geplant sind Sharing-Angebote fürs Rad und Auto sowie ein Paketstation.
 

Ein gutes Beispiel ist auch das Projekt „Dein Fahrradschloss“ vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), das erst kürzlich mit dem Deutschen Fahrradpreis in der Kategorie Infrastruktur ausgezeichnet wurde. Damit erhalten Fahrgäste eine sichere Abstellmöglichkeit an inzwischen 75 Standorten. Der Zugang ist einfach per Chipkarte oder Smartphone.

Auch immer mehr Wohnungsbauunternehmen erkennen die Bedeutung wetterfester und diebstahlsicherer Fahrradstellplätze. Fahrradboxen sind eine gute Lösung für eng bebaute Wohnviertel, reichen aber nicht aus, wo viele Radfahrende ankommen. So werden laut Fahrrad-Club auch an Einkaufzentren, Schulen und Universitäten mehr Fahrradparkplätze guter Qualität benötigt.

     

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit rund 54.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In 40 Kreisverbänden und rund 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrades ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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